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AG Leipzig, 20.04.2015 - 431 M 3584/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
Gerichtsvollzieherkosten: Gebühr für die Ablehnung eines unbegründeten Antrags …
Für die Nachbesserung der Vermögensauskunft als solcher ist gerade kein Gebührentatbestand im GvKostG und im dazugehörigen Kostenverzeichnis vorgesehen (vgl. AG Leipzig, Beschluss vom 20. April 2015 - 431 M 3584/15 -, zitiert nach juris mwN). - LG Bremen, 03.03.2016 - 2 T 412/15 Für die Nachbesserung der Vermögensauskunft als solcher ist gerade kein Gebührentatbestand im GvKostG und im dazugehörigen Kostenverzeichnis vorgesehen (vgl. AG Leipzig, Beschl. v. 20.04.2015 - 431 M 3584/15).
- AG Itzehoe, 02.10.2019 - 27 M 519/19 Für die Nachbesserung der Vermögensauskunft als solcher ist gerade kein Gebührentatbestand im GvKostG und im dazugehörigen Kostenverzeichnis vorgesehen (vgl. AG Leipzig, Beschl. v. 20.04.2015 - 431 M 3584/15, zitiert nach juris m.w.N.).
- LG Bremen, 03.03.2016 - T- 412/15
Unzulässigkeit des Erhebens einer Nichterledigungsgebühr für eine Ablehnung im …
Für die Nachbesserung der Vermögensauskunft als solcher ist gerade kein Gebührentatbestand im GvKostG und im dazugehörigen Kostenverzeichnis vorgesehen (vgl. AG Leipzig, Beschluss vom 20. April 2015 - 431 M 3584/15 -, zitiert nach mwN).